Urteil vom Amtsgericht Aachen - 119 C 78/13

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferinnen trägt die Klägerin.

III.

Dieses Urteil ist in seiner Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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