Urteil vom Amtsgericht Aachen - 100 C 597/13

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 281,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.02.2013 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird desweiteren verurteilt, Zinsen aus einem Betrag in Höhe von 603,93 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum vom 08.02.2013 bis zum 06.01.2014 zu zahlen.

3.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 40 % und der Beklagten zu 60 % auferlegt.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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