Urteil vom Amtsgericht Aachen - 100 C 76/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 249,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.07.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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