Beschluss vom Amtsgericht Ahaus - 6 M 1250/17

Tenor

wird der Obergerichtsvollzieher K auf die Erinnerung des Schuldners vom 09.10.2017 hin angewiesen, dem Antrag der Gläubigerin vom 07.09./17.11.2017 auf Nachbesserung/erneute Abgabe der Vermögensauskunft vom 17.03.2017 nicht nachzukommen und die weitere Zwangsvollstreckung insoweit einzustellen.

Gerichtskosten fallen nicht an. Die Auslagen des Gerichts und die außergerichtlichen Kosten trägt die Gläubigerin.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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