Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Arnsberg - 3 C 162/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 413,67 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin Mahn- und Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR nebst 2,50 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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