Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 63 C 172/16

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 988,76 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des Arbeits zu vollstreckenden Betrages leistet.


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