Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 343 F 834/25

Tenor

In der einstweiligen Anordnungssache betreffend das minderjährige Kind X. Y., weitere Beteiligte: 1. bis 3.

wird der Antrag zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.


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