Beschluss vom Amtsgericht Bochum - 60 F 281/16

Tenor

Die mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 21.06.2012 (Az. 69 F 96/12) angeordnete Vormundschaft ist beendet.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,- € festgesetzt.


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