Urteil vom Amtsgericht Bonn - 4 C 129/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

die an dem Schlafzimmerfenster und dort an der Fensterbank der Wohnung der Beklagten im Gebäude F-T-B ##, ##### C, montierte Parabolantenne zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen durch Verschluss von Bohrlöchern und ggf. Beianstrich der Fassade.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %

des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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