Urteil vom Amtsgericht Bonn - 108 C 504/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat. (*)


123456789101112131415161718192021222324

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen