Urteil vom Amtsgericht Bonn - 117 C 29/13

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete     Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages       abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung des jeweils zu vollstreckenden    Betrages leistet.


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