Urteil vom Amtsgericht Bonn - 116 C 148/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,92 EUR (in Worten: einhundert Euro und zweiundneunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.10.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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