Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 35 VI 1061/22

Tenor

Der Erbscheinsantrag vom 16.11.2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten  des Verfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten. Diese hat jede Beteiligte selbst zu tragen


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