Urteil vom Amtsgericht Bonn - 717 Ds 32/22

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a.

hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 13.03.2023,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist der Beleidigung in drei Fällen davon in einem Fall tateinheitlich mit Bedrohung und in einem Fall tateinheitlich mit versuchter Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tateinheitlich mit Beleidigung in zwei unselbständigen Fällen sowie der Bedrohung in zwei unselbständigen Fällen schuldig.

Er wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

-§§ 113 Abs. 1, 185, 194, 240, 241 Abs. 2, 21, 22, 52, 53 StGB-


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