Urteil vom Amtsgericht Bonn - 604 Ls 2/24

Tenor

In der Jugendstrafsache

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hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.04.2024,an der teilgenommen haben:

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für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist schuldig der räuberischen Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall einer schweren räuberischen Erpressung, des Computerbetrugs in fünf Fällen, des Wohnungseinbruchsdiebstahls in vier Fällen, wovon zwei Taten im Versuchsstadium verblieben sind, des Raubes in drei Fällen, davon in zwei Fällen des schweren Raubes und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des Betruges in zwei Fällen, davon in einem Fall des versuchten Betruges, des Diebstahls im besonders schweren Fall sowie der Hehlerei in sieben Fällen, davon in sechs Fällen gewerbsmäßig.

Er wird deswegen unter Einbeziehung der Verurteilung des Amtsgerichts Bonn vom 08.05.2023 (604 Ls 46/22) zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Ein Betrag in Höhe von 1.653,04 € unterliegt der Einziehung von Wertersatz.

Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen wird abgesehen.

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2,4, 248a, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1, 2, Nr.1, 253, 255, 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 Nr. 1, 263 Abs. 1, 2, 4, 263a, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB; 1, 105f. JGG.


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