Urteil vom Amtsgericht Bottrop - 8 C 242/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.


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