Beschluss vom Amtsgericht Bünde - 9 K 57/02

Tenor

In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks mit Garten- und Bauland in G, F-Str.57

Grundbuchbezeichnung:

Grundbuch von G Blatt 1

Nr. 11: S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str., 1.020 qm groß,

S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str., 820 qm groß

S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str. , 727 qm groß

Eigentümer: H

blieb im Versteigerungstermin am 00.00.0000 Meistbietender

Dr. C,

geb. 00.00.0000,

S-Straße, XXXXX G.

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

126.000,00 € ( i.B. einundertsechsundzwanzigtausend Euro )

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  • 1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.

  • 2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 12.700,00 €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

  • 3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.


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