Urteil vom Amtsgericht Detmold - 7 C 637/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 414,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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