Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 33 F 126/16

Tenor

1.

Der vor dem Amtsgericht Detmold im Verfahren 33 F 261/15 am 20.10.2015 zwischen den Beteiligten geschlossene Vergleich wird mit Wirkung ab 01.03.2016 dahingehend geändert, dass der Antragssteller der Antragsgegnerin keinen Kindesunterhalt mehr schuldet.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3.

Der Verfahrenswert wird auf 2.483 € festgesetzt.


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