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FamGKG § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

(1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung. Bei Unterhaltsansprüchen nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dem Wert nach Satz 1 der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Mindestunterhalts nach der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Altersstufe zugrunde zu legen.

(2) Die bei Einreichung des Antrags fälligen Beträge werden dem Wert hinzugerechnet. Der Einreichung des Antrags wegen des Hauptgegenstands steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gleich, wenn der Antrag wegen des Hauptgegenstands alsbald nach Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird. Die Sätze 1 und 2 sind im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt Minderjähriger entsprechend anzuwenden.

(3) In Unterhaltssachen, die nicht Familienstreitsachen sind, beträgt der Wert 500 Euro. Ist der Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren Wert festsetzen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (5. Senat für Familiensachen) - 5 UF 15/26
25. März 2026
5 UF 15/26 25. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 18 WF 15/26
11. Februar 2026
18 WF 15/26 11. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 165/24
15. Januar 2026
12 UF 165/24 15. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 17 UF 246/25
12. Januar 2026
17 UF 246/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Amtsgericht Sigmaringen - 2 F 275/25
14. Oktober 2025
2 F 275/25 14. Oktober 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (5. Senat für Familiensachen) - 15 WF 183/25
14. Oktober 2025
15 WF 183/25 14. Oktober 2025
Beschluss vom Kammergericht (Senat für Familiensachen) - 16 UF 66/24
22. September 2025
16 UF 66/24 22. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg - 13 WF 1/25
21. August 2025
13 WF 1/25 21. August 2025
Beschluss vom Kammergericht (Senat für Familiensachen) - 16 UF 44/24
15. August 2025
16 UF 44/24 15. August 2025
Beschluss vom Kammergericht (Senat für Familiensachen) - 16 UF 84/25
30. Juli 2025
16 UF 84/25 30. Juli 2025