Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 436 C 5546/13

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.04.2014 (AZ 436 C 5546/13) wird aufrecht erhalten und der Einspruch zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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