Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 254 IK 39/15

Tenor

wird angeordnet, dass der Schuldnerin von der Abfindung, die von dem Drittschuldner an dem Insolvenzverwalter ausgezahlt wurde, ein Betrag in Höhe von 2.622,84 EUR pfändungsfrei zu verbleiben hat.

Dem Verwalter wird aufgegeben die Zahlung, sobald und sofern die Abfindung in seine Verfügungsgewalt gelangt ist, durch Einmalzahlung an die Schuldnerin zu leisten.


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