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InsO § 36 Unpfändbare Gegenstände

Insolvenzordnung

(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850l, 851c, 851d, 899 bis 904, 905 Satz 1 und 3 sowie § 906 Absatz 2 bis 4 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter.

(2) Zur Insolvenzmasse gehören jedoch

1.
die Geschäftsbücher des Schuldners; gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt;
2.
im Fall einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners die Sachen nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Tiere nach § 811 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b der Zivilprozessordnung; hiervon ausgenommen sind Sachen, die für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit erforderlich sind, welche in der Erbringung persönlicher Leistungen besteht.

(3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

(4) Für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Vorschriften der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist das Insolvenzgericht zuständig. Anstelle eines Gläubigers ist der Insolvenzverwalter antragsberechtigt. Für das Eröffnungsverfahren gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 3/25
11. Dezember 2025
IX ZB 3/25 11. Dezember 2025
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (5. Senat) - 5 K 106/25
1. Dezember 2025
5 K 106/25 1. Dezember 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - VI R 5/23
20. November 2025
VI R 5/23 20. November 2025
Beschluss vom Landgericht Stuttgart (19. Zivilkammer) - 19 T 261/25
16. Oktober 2025
19 T 261/25 16. Oktober 2025
Beschluss vom Amtsgericht Sigmaringen - 2 F 275/25
14. Oktober 2025
2 F 275/25 14. Oktober 2025
Beschluss vom Landgericht München II - 14 T 10843/25
3. Oktober 2025
14 T 10843/25 3. Oktober 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 190/24
25. September 2025
IX ZR 190/24 25. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 13/25
25. September 2025
IX ZB 13/25 25. September 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 W 136/24 e
11. September 2025
101 W 136/24 e 11. September 2025
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 64/23
22. August 2025
22 S 64/23 22. August 2025