Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 762 Ls 7/23

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

In Höhe von N05 Euro wird die Einziehung von Wertersatz angeordnet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 53, 73c StGB


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen