Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 514 C 25/21

Tenor

1.       Die im von der Nebenintervenientin unter dem 00.00.0000 gefertigten „Ablaufprotokoll der ETV vom 00.00.0000“ protokollierten Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft P.-straße zu den TOP 1 bis TOP 24 werden für ungültig erklärt.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Nebenintervenientin zu je 1/2.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

4.       Der Streitwert wird auf 51.000,00 € festgesetzt.


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