Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Dortmund - 767 Ls-400 Js 193/23-37/23

Tenor

für    R e c h t   erkannt:

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB.


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