Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 767 Ls 67/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in 3 Fällen, wobei es sich in 1 Fall um Versuch handelte, zu einer

                            Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Eingezogen werden: N08 €.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. I, Abs. II, Abs. III Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Var. 1, 22, 23, 53 Abs. I, 73, 73c StGB, 60 Abs. I SGB I.


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