Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 2 C 5245/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,09 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit  dem 07.04.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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