Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 50 C 779/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 711,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 55 % den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu 45 % dem Kläger auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen