Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 201 Ds-331 Js 1604/22-54/23

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg

aufgrund der Hauptverhandlung vom 21.09.2023

an der teilgenommen haben:

...

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer

Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,- Euro

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 230 StGB


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