Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 88/87

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 20. Mai 1988

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.052,-- DM nebst 4 % Zinsen

seit dem 05.11.1986 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten,

die durch die Anrufung des Amtsgerichts X entstanden sind;

diese trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 3.600,-- DM

vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu

erbringen.


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