Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 22 C 1647/97

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 1997

durch den Richter am Amtsgericht x

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 244,75 DM nebst

4 % Zinsen hieraus seit dem 12. Februar 1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 84 % und

der Beklagten zu 16 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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