Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 54 C 5095/04

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, wer Anschlussinhaber der von der Beklagten zur Verfügung gestellten Mobiltelefonnummer X ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4, die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Aufnahme eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.


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