Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 31 C 15415/05

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 2006

durch den Richter am Amtsgericht x

für R e c h t erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, zu offenbaren, welches "renommierte Bankhaus-Marktführer-Düsseldorf" sie im Rahmen der Stellenausschreibung in der Zeitung Rheinische Post vom 07.05.2005 – Ausgabe Geldern – im Rahmen der Ausschreibung einer Position einer weiblichen Vorstandssekretärin vertreten hat.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,-- € abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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