Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 5787/06

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 3. 08. 2006

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn die Beklagte leistet vor der Vollstreckung selbst Sicherheit in der Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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