Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 47 C 11797/08

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 02.07.2009

durch den Richter X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 173,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.04.2005 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 39,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin ¾ und die Beklagte ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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