Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 291a C 8319/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass der in der Eigentümerversammlung vom 05.06.2012

              zum Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss nichtig ist.

 

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

 

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              

              Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzu-

              wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

              Höhe leisten.


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