Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 51 C 11480/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.363,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 367,79 Euro seit dem 05.10.2012 sowie aus einem Betrag von 367,79 Euro seit dem 06.11.2012 sowie aus einem Betrag von 367,79 Euro seit dem 04.12.2012 sowie auf einem Betrag von 447,06 Euro seit dem 04.01.2013 sowie aus einem Betrag von 447,06 Euro seit dem 05.02.2013 sowie aus einen Betrag von 905,89 Euro seit dem 03.10.2013 sowie aus einen Betrag von 460,30 Euro seit dem 11.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 7 % und der Beklagte trägt 93 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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