Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 57 C 9057/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,-€

nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1.12.10 zu zahlen.

Der Kläger trägt vorab 10,-€ der Gerichtskosten, die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vollstreckbar.


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