Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 114 Cs - 110 Js 9832/15 - 145/16

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 05.07.2016, an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht I

als Richterin

Referendar U

als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt B als Verteidiger des Angeklagten T

Justizbeschäftigter A

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

              Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer

              Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 8 Monaten seit Rechtskraft dieses Urteils keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewandte Vorschriften:

§§ 316 Abs. 1, Abs. 2, 69 Abs. 1, 69a StGB


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