Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 420/20

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn X, C-Straße, ##### Moers,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte O, F-Straße, ##### Moers,

gegen

die B GmbH, vertr. d.d. GF, E-Straße, ##### Düsseldorf,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte Y, W-Straße, ##### Kalkar,

hat das Amtsgericht Düsseldorfim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 14.01.2021durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1116,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2020 zu zahlen. Weiter wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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