Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 51 C 182/25

Tenor

In dem Rechtsstreit

der S., ges.vertr.d.d.Vorstand,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte I.,

gegen

die J. GmbH, ges.vertr.d.d.GF, ,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte B.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 03.07.2025

durch den Richter am Amtsgericht A.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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