Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 39 C 101/25

Tenor

In dem Rechtsstreit

der I. GmbH, vertr. d. d. Gf.,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte F.,

gegen

die V., vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte C.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 16.09.2025

durch den Richter am Amtsgericht R.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 600,00 € festgesetzt.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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