Urteil vom Amtsgericht Essen - 12 C 229/09

Tenor

Unter Abweisen der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,

a)

an die Klägerin 137,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2009 zu zahlen und

b)

die Klägerin von Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 39,- Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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