Urteil vom Amtsgericht Essen - 135 C 164/12

Tenor

(*1)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 823,44 Euro zuzüglich Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes seit dem

06.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorprozessual

angefallenen Gebühren der Rechtsanwälte M & Partner

in Höhe von 50,28 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die

Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die jeweils andere Partei vorher Sicherheit in derselben

Höhe leistet.


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