Beschluss vom Amtsgericht Euskirchen - 40 F 113/17

Tenor

Der Antrag vom 24.07.2017 (bei Gericht eingegangen am 26.07.2017) auf Verlängerung der geschlossenen Unterbringung wird zurückgewiesen.

Frau Rechtsanwältin T. c. bleibt als Verfahrensbeistand bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.


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