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FamFG § 331 Einstweilige Anordnung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn

1.
dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht,
2.
ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen und über die Notwendigkeit der Maßnahme vorliegt; der Arzt, der das ärztliche Zeugnis ausstellt, soll Arzt für Psychiatrie sein; er muss Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben; dies gilt nicht für freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 312 Nummer 2 und 4,
3.
im Fall des § 317 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist und
4.
der Betroffene persönlich angehört worden ist.
Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 319 Abs. 4 zulässig.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (12. Zivilkammer) - 2-12 T 73/26, 41 XIV 148/26 L
16. März 2026
2-12 T 73/26, 41 XIV 148/26 L 16. März 2026
Beschluss vom Landgericht Erfurt - 1 BD 26/26
27. Januar 2026
1 BD 26/26 27. Januar 2026
Beschluss vom Landgericht Hildesheim - 9 T 12/26
20. Januar 2026
9 T 12/26 20. Januar 2026
Beschluss vom Landgericht Gera (7. Zivilkammer) - 7 T 386/24
26. Juni 2025
7 T 386/24 26. Juni 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 183/25
11. Juni 2025
XII ZB 183/25 11. Juni 2025
Beschluss vom Landgericht Gera (7. Zivilkammer) - 7 T 123/25
23. April 2025
7 T 123/25 23. April 2025
Beschluss vom Landgericht Regensburg - 53 T 58/25
20. März 2025
53 T 58/25 20. März 2025
Beschluss vom Landgericht Bamberg - 43 T 113/24
19. Dezember 2024
43 T 113/24 19. Dezember 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 324/23
19. Dezember 2024
7 T 324/23 19. Dezember 2024
Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvL 1/24
26. November 2024
1 BvL 1/24 26. November 2024