Beschluss vom Amtsgericht Geldern - 26 VI 25/02

Tenor

wird der Erbschein des Amtsgerichts Geldern vom 21.03.2002 eingezogen.

Ein neuer Erbschein wird nur auf Antrag kostenpflichtig erteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt: ……………………..


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