Urteil vom Amtsgericht Hagen - 10 C 187/12

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der katholischen Kirchengemeinde

M und dem Dechanten P, die von ihr abgegebene

eidesstattliche Versicherung, sie habe die Tochter der Klägerin am

21.09.2002 im Allgemeinen Krankenhaus getauft, zu widerrufen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, weiterhin zu behaupten, sie

habe die Tochter der Klägerin E am 21.09.2002 im Allgemeinen

Krankenhaus I getauft.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Wert von

5.000,00 €.

4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung sowie des

Unterlassungsausspruch vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €.


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