Urteil vom Amtsgericht Hagen - 19 C 404/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 523,94 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2015 nebst außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,89 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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